Rücknahme von Elektroaltgeräten
Rücknahme von Elektroaltgeräten
Gesetzeskonforme Rücknahme von Elektroaltgeräten – Ihr Vorteil als Innungsbetrieb
Als Innungsmitglied profitieren Sie von einem exklusiven Rahmenvertrag des ZVEH mit take-e-way. Damit erfüllen Sie gesetzliche Rücknahmepflichten einfach und sicher – und sparen dabei Zeit und Kosten.
Warum ist das wichtig?
Für Elektroaltgeräte gelten seit einigen Jahren Rücknahmepflichten (1:1- und 0:1-Rücknahme) für Händler mit einer Verkaufsfläche ab 400 qm. Auch E-Handwerksbetriebe können betroffen sein oder übernehmen freiwillig die Rücknahme. In beiden Fällen entstehen Anzeige- und Meldepflichten gegenüber der stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear).
Ihre Vorteile im Überblick
- Komplette Entlastung bei Bürokratie
take-e-way übernimmt die Anzeige als Rücknahmestelle, die Meldung der Mengen und die Organisation der Sammelbehälter. - Exklusive Sonderkonditionen für Innungsbetriebe
Rabattierung auf die Monatspauschale und zusätzlich: 10 % Rabatt auf weitere Behältergestellungen und Abholungen sowie auf individuelle Angebote (z. B. Entsorgung von PV-Modulen). - Einfache Online-Abwicklung
Über das Portal www.take-e-back.de organisieren Sie Rücknahmen, Behältertausch und Meldungen bequem online. - Netzwerk für Rücknahme
Als Partner im Rücknahmenetzwerk bieten Sie Kunden eine gesetzlich geforderte Rückgabemöglichkeit in zumutbarer Entfernung.
So einfach geht’s
Die Vertragsunterlagen erhalten Sie exklusiv beim ZVEH:
Kontakt: Frau Khadija Afras
E-Mail: k.afras@zveh.de, Tel.: 069 247747-31