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Rücknahme von Elektroaltgeräten

Rücknahme von Elektroaltgeräten

Gesetzeskonforme Rücknahme von Elektroaltgeräten – Ihr Vorteil als Innungsbetrieb

Als Innungsmitglied profitieren Sie von einem exklusiven Rahmenvertrag des ZVEH mit take-e-way. Damit erfüllen Sie gesetzliche Rücknahmepflichten einfach und sicher – und sparen dabei Zeit und Kosten.

Warum ist das wichtig? 

Für Elektroaltgeräte gelten seit einigen Jahren Rücknahmepflichten (1:1- und 0:1-Rücknahme) für Händler mit einer Verkaufsfläche ab 400 qm. Auch E-Handwerksbetriebe können betroffen sein oder übernehmen freiwillig die Rücknahme. In beiden Fällen entstehen Anzeige- und Meldepflichten gegenüber der stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear).

Ihre Vorteile im Überblick

  • Komplette Entlastung bei Bürokratie
    take-e-way übernimmt die Anzeige als Rücknahmestelle, die Meldung der Mengen und die Organisation der Sammelbehälter.
  • Exklusive Sonderkonditionen für Innungsbetriebe
    Rabattierung auf die Monatspauschale und zusätzlich: 10 % Rabatt auf weitere Behältergestellungen und Abholungen sowie auf individuelle Angebote (z. B. Entsorgung von PV-Modulen).
  • Einfache Online-Abwicklung
    Über das Portal www.take-e-back.de organisieren Sie Rücknahmen, Behältertausch und Meldungen bequem online.
  • Netzwerk für Rücknahme
    Als Partner im Rücknahmenetzwerk bieten Sie Kunden eine gesetzlich geforderte Rückgabemöglichkeit in zumutbarer Entfernung.

So einfach geht’s

Die Vertragsunterlagen erhalten Sie exklusiv beim ZVEH:

Kontakt: Frau Khadija Afras

E-Mail: k.afras@zveh.de, Tel.: 069 247747-31

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Elektro-Innung Groß-Gerau
Kreishandwerkerschaft Groß-Gerau

Am Marktplatz 19
64521 Groß-Gerau

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